Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gemäß § 7 Batterieverordnung gesetzlich verpflichtet
- Starterbatterien können dem Verkäufer an einer seiner Verkaufsstellen (auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht im Versand) unentgeltlich zurück gegeben werden - Endverbraucher haben beim Kauf einer neuen Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten ein Pfand von Euro 7,50 zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet wird - Starterbatterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem Zusatz Pb (Blei) versehen - Laut gesetzlicher Regelung garantieren wir eine kostenfreie und unentgeltlicher Rücknahme von allen gebrauchten Batterien. - Der Artikel wird auch als Akku bezeichnet